Arbeitsgebiet
Elektroniker / Elektronikerinnen sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig.
Elektroniker / Elektronikerinnen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Berufliche Fähigkeiten
Elektroniker/Elektronikerinnen
- beraten Kunden; planen elektrische Anlagen nach Kundenanforderungen
- installieren Anlagen und deren Komponenten, nehmen Anlagen in Betrieb
- installieren und konfigurieren Software, Komponenten, Geräte und Netzwerke
- prüfen elektrische Schutzmaßnahmen und andere Sicherheitseinrichtungen
- analysieren Störungen in Anlagen und beseitigen Fehler
- führen Inspektionen und Wartungsarbeiten durch und setzen Anlagen instand
- betreuen Kunden und führen Serviceleistungen durch
Elektroniker / Elektronikerinnen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
- konzipieren Systeme der Energieversorgung und Gebäudetechnik
- installieren Beleuchtungsanlagen, Antriebe, Schalt-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, dezentrale Energieversorgungsanlagen, Ersatzstromversorgungsanlagen, Empfangs- und Breitbandkommunikationsanlagen und Datennetze;
- schließen Telekommunikationsendgeräte und -anlagen an Fernmeldenetze an;
- nehmen energie- und gebäudetechnische Anlagen in Betrieb
- installieren, konfigurieren und parametrieren Gebäudeleiteinrichtungen und deren Bussysteme;
- erstellen Steuerungsprogramme; testen die gebäudetechnischen Systeme
Bundesinstitut für Berufsbildung www.bibb.de