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Zweijährige Berufsfachschule Elektrotechnik ( 2BFE )

Berufsfachschulen

Die einjährige Berufsfachschule und die zweijährige Berufsfachschule bereiten auf die Ausbildung in elektrotechnischen Berufen vor. Der erfolgreiche Besuch einer Berufsfachschule kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden, wenn im Anschluss ein Ausbildungsvertrag in einem elektrotechnischen Beruf abgeschlossen wird.

Die zweijährige Berufsfachschule beinhaltet darüber hinaus einen mittleren Bildungsabschluss, der zur Aufnahme in weiterführende Bildungsgänge berechtigt.

Zielsetzung 2BFE

Die zweijährige gewerblich-technische Berufsfachschule soll technisch interessierten und begabten Jugendlichen eine technische Grundausbildung vermitteln und weitere Bildungsmöglichkeiten eröffnen.
Die Schüler erhalten sowohl eine auf dem Hauptschulabschluss aufbauende erweiterte Allgemeinbildung wie auch eine technische Bildung. Sie werden außerdem in fachpraktischen Fächern in die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufsfeldes Elektrotechnik eingeführt.
Der erfolgreiche Absolvent der zweijährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule besitzt die Fachschulreife, ein dem Abschluss einer Realschule (Mittlere Reife) gleichwertigen Bildungsstand.

Sieben Gründe für die 2BFE

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist

  1. der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder

  2. das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder, sofern eine Versetzung nicht  erfolgen konnte,

  3. das nach Besuch der Klasse 9 erteilten Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note "mangelhaft" erteilt sein darf, oder

  4. der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.

  5. Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach 1, 2, 3 oder 4  erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note "befriedigend" erzielt wurde.

Auswahlverfahren

Erfüllen mehr Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen als Schüler in die Schule aufgenommen werden können, findet ein Auswahlverfahren statt.

Berechtigung

1. Aufgrund des mittleren Bildungsabschlusses der Fachschulreife:

  • Eintritt in Laufbahnen, welche einen mittleren Bildungsabschluss voraussetzen

  • Eintritt in die Eingangsklasse eines Beruflichen Gymnasiums. Der erfolgreiche Besuch eines Beruflichen Gymnasiums führt zur Allgemeinen Hochschulreife.

2. Aufgrund der praktischen und theoretischen Grundausbildung:

  • Eintritt in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis.

 

Stundentafel Pflichtbereich

  1. Jahr 2. Jahr
1. Pflichtbereich    
1.1 Allgemeiner Bereich    
Religion 2 1
Deutsch 3 2
Englisch 3 4
Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2
Sport 2 2
Mathematik 3 4
Physik (oder Chemie) 2 2
1.2 Profilbereich    
Berufsfachliche Kompetenz
/Projektkompetenz
4 4
Berufspraktische Kompetenz 9 9
     
2. Wahlpflichtbereich    
Chemie 4 4
Berufliches Vertiefungsfach
Betriebspraktikum
Stützunterricht


Gebühren

Schulgeld wird nicht erhoben. Fahrtkostenersatz bzw. Berechtigungsausweis für Regiokarte kann entsprechend den Richtlinien der Schülerbeförderungskosten in Anspruch genommen werden; oder bei entsprechenden Voraussetzungen können Beihilfen nach dem Berufsbildungsförderungsgesetz (BAfög) beantragt werden.

Aufnahmeantrag und Schulbeginn

Der Aufnahmeantrag ist bis spätestens 1. März eines jeden Jahres an die Verwaltung der
Walther-Rathenau-Gewerbeschule, Friedrichstraße 51, 79098 Freiburg zu richten.
Sekretariat Zi. 233b:  Frau Münnich
Tel.:     0761/201-7944
Fax:      0761/201-7443
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen bzw. nachzureichen:
•    Halbjahreszeugnis der entsprechenden Klasse (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium)
•    Abschlusszeugnis der Hauptschule oder
•    Abgangszeugnis der 9. Klasse bzw.
•    Versetzungszeugnis nach Klasse 10 einer Realschule bzw  eines Gymnasiums (Klasse 9 bei G8)
•    Lebenslauf

Das Abschlusszeugnis ist zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzung nach Erhalt unaufgefordert vorzulegen.

Zeugnisse bitte in beglaubigter Abschrift oder Kopie einzureichen!
Schuljahresbeginn ist jeweils nach den Sommerferien.

Flyer

Einen Flyer mit Informationen zur Zweijährigen Berufsfachschule  im pdf-Format finden Sie hier.

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