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Coronafall an der Schule – was muss ich beachten?

Warum werden Klassen in Quarantäne geschickt?

Eine Quarantäne wird vom örtlichen Gesundheitsamt angeordnet.
Schülerinnen und Schüler einer Klasse hatten Kontakt zu einer Person, die positiv auf das CoronaVirus getestet wurde. Es kann also sein, dass Personen in der Klasse mit dem Corona-Virus angesteckt wurden. Da vom Kontakt bis zum Ausbruch der Krankheit bis zu 14 Tage vergehen können, müssen alle Kontaktpersonen ab dem letzten Kontakttag für 14 Tage zu Hause bleiben.
Damit soll verhindert werden, dass sich Infektionsketten bilden und sich das Corona-Virus weiter verbreitet.

Was bedeutet Quarantäne und was muss ich beachten?

Quarantäne bedeutet, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben müssen und Kontakt zu anderen Menschen vermeiden sollten.

  • Folgen Sie den Hinweisen des Gesundheitsamtes.
  • Verlassen Sie nicht Ihr Zuhause.
  • Empfangen Sie keinen Besuch.
  • Messen Sie zweimal täglich Ihre Körpertemperatur und führen Sie Tagebuch über eventuelle Krankheitszeichen.
  • Notieren Sie, zu wem Sie persönlichen Kontakt hatten.

Das Gesundheitsamt wird sich regelmäßig nach Ihrem Gesundheitszustand erkundigen. Mehr Informationen finden Sie hier Merkblatt-InfektionsschutzQuarantaene

Müssen Eltern und Geschwister auch in Quarantäne?

Nein. Eltern z.B. dürfen also weiterhin zur Arbeit gehen, Geschwister dürfen weiterhin die Schule oder Kindertageseinrichtungen besuchen, solange sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen.

Darf ich wieder zur Schule, wenn ich mich auf das Corona-Virus testen lasse?

Nein. Die aktuell geltenden Richtlinien legen fest, dass bei einem Corona-Fall in der Schule die Quarantäne für Kontaktpersonen 14 Tage beträgt. Auch ein negatives Ergebnis des Corona-Tests verkürzt diese Zeit nicht.

Was mache ich, wenn ich Symptome einer Corona-Erkrankung bekomme?

Grundsätzlich ist Ihre Ärztin/Ihr Arzt immer die erste Ansprechperson. Wenn Sie unter Quarantäne stehen, sind Sie aber auch verpflichtet, bei Krankheitssymptomen das Gesundheitsamt zu informieren.

Wann darf ich wieder in die Schule?

Sie erhalten eine Information des Gesundheitsamtes, eine sogenannte Ordnungsverfügung. In diesem Schreiben steht das Datum, an dem die Quarantäne abläuft und Sie wieder in die Schule gehen dürfen. Dieses Datum gilt natürlich nur, wenn Sie keine Symptome einer Corona-Erkrankung haben.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zum weiteren Ablauf in der Schule wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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